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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1) Allgemein
Soweit keine besonderen Vereinbarungen oder Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden, gelten die
nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), womit sich der Besteller bei Auftragserteilung ausdrücklich
einverstanden erklärt.
Eigene Einkaufs- oder sonstige Vertragsbedingungen des Bestellers werden von uns nicht anerkannt.
Wir arbeiten ausschließlich zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB).
2) Angebot- und Vertragsabschluss
Verträge und deren Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Vereinbarung des Abgehens von der Schriftform bedarf der
Schriftform im Einzelfall. Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich; der Vertrag kommt nach Eingang der Bestellung
durch Versendung der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma Dorothea Schwaiger zustande.
3) Preise
Unsere Preise lt. den jeweils gültigen Preislisten sowie alle unsere Preisangebote ob schriftlich oder mündlich gelten
freibleibend und verstehen sich netto ab Standort Telfs, sie beruhen auf den gegenwärtigen Kosten für Material, Energie und
Löhne. Liegt zwischen Auftragserteilung und Ausführung ein längerer Zeitraum bzw. besteht ein Rahmenvertrag für fortlaufende
Liefer- bzw. Bearbeitungstätigkeit und ändern sich in diesem Zeitraum die Preise, sind wir berechtigt, zum Zeitpunkt der
Lieferung eine entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen. Mehrkosten, die aus dem ungeeigneten Zustand von kundenseits
beigestellten Materialien entstehen, werden von uns gesondert in Rechnung gestellt.
4) Lieferung, Transportrisiko und Abnahme
4.1 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware dem Transporteur zur Verladung übergeben ist. Die Verladung, der
Transport und die Abladung erfolgt immer auf Gefahr des Bestellers, auch wenn Franko-Lieferung vereinbart wurde.
Transportversicherung für An- und Abtransport der zu bearbeitenden Gegenstände wird von uns nicht gedeckt. Sie wird von uns
nur veranlasst, wenn wir dazu ausdrücklich schriftlich aufgefordert werden; die dafür auflaufenden Kosten trägt jedenfalls
der Besteller.
4.2 Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich die Einhaltung garantiert wie z.B.
Fixtermin, verbindlicher Liefertag etc. Nur im Falle eines von uns verschuldeten Leistungsverzuges steht es dem Besteller
frei unter Setzung einer Nachfrist, die jedoch keinesfalls zwei Wochen unterschreiten darf, vom Vertrag zurücktreten;
anderweitige bzw. darüber hinausgehende Ansprüche jeder Art, wie insbesondere auch Ansprüche auf Schadenersatz sind
ausgeschlossen, es sei denn, die Lieferfirma trifft am Leistungsverzug grobes Verschulden oder Vorsatz.
5) Zahlungsbedingungen
Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns vor, Verzugszinsen in der Höhe von 8% anzulasten. Aufrechnungen und
Zurückbehaltung durch den Besteller sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass wir eine Gegenforderung bzw. das
Zurückbehaltungsrecht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben oder dass es gerichtlich festgestellt wurde. In besonderen
Fällen behalten wir uns vor, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme zu tätigen. Dies gilt insbesondere für
den Fall, dass Umstände vorliegen, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern; in diesem Fall sind wir auch zum
Vertragsrücktritt berechtigt, ohne dass dem Besteller daraus irgendwelche Ansprüche erwachsen.
6) Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
7) Verpackung, Rücklieferung
Generell erfolgt die Anlieferung sowie die Rücklieferung der von uns zu veredelnden Ware in den kundeneigenen Verpackungen
oder kundeneigenen Transportbehältern. Stellt der Besteller für die Rücklieferung kein taugliches Verpackungsmaterial zur
Verfügung, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers für die Rücklieferung ordnungsgemäß zu verpacken.
8) Gewährleistung
8.1 Die Ware ist unverzüglich nach Erhalt (Lieferung, Abholung), soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist
zu untersuchen und einen Mangel dem Lieferwerk anzuzeigen. Zur Wahrung der Rechte des Bestellers genügt die rechtzeitige
Absendung der Anzeige. Hat das Lieferwerk den Mangel arglistig verschwiegen, kann es sich auf diese Regelung nicht berufen.
Bei Rücklieferung ist im Frachtbrief, in den Versandpapieren der Speditionsrechnung bzw. in den sonstigen Rücklieferdokumenten
die ursprüngliche Lieferscheinnummer des Lieferwerkes anzuführen.
8.2 Geringfügige Unterschiede im Glanzgrad gelten nicht als Mangel und müssen in Kauf genommen werden.
8.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate; der Gewährleistungsanspruch verjährt, wenn er nicht innerhalb dieser Frist
gerichtlich geltend gemacht wird. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung wird weder die Gewährleistungsfrist unterbrochen
oder gehemmt noch wird der Lauf einer neuen Gewährleistungsfrist ausgelöst.
8.4. Das Vorliegen eines Mangels ist stets vom Besteller nachzuweisen; die gesetzliche Vermutung des § 924 ABGB wird
einvernehmlich ausgeschlossen.
9) Schadenersatz und Haftung
Für Schäden jeder Art - ausgenommen Personenschäden - einschließlich der Schäden aus Erfüllung oder Nichterfüllung des
Vertrages, aus deliktischen Handlungen oder Unterlassungen und aus Mängel haftet die Firma Dorothea Schwaiger nur, soweit
sie solche Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hat. Jeder darüber hinausgehende Anspruch auf Ersatz von
Schaden ist ausgeschlossen. Die Ansprüche aus der Produkthaftung werden hierdurch nicht berührt.
10) Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Telfs. Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist Telfs, doch können wir nach
unserer Wahl auch ein für den Besteller sonst zuständiges Gericht anrufen. Anzuwenden ist österreichisches materielles
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11) Verbrauchergeschäfte
Falls diese AGB einem Verbrauchergeschäft im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde liegen, gelten die Bestimmungen des
KSchG und des ABGB.
Fassung vom 01. September 2006
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Fa. Dorothea Schwaiger - Gravuren - Vinzenz-Gredlerstrasse 15 A-6410 Telfs, Tirol, Austria
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